Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Straf- und Zivilklägerin 1 - der Straf- und Zivilklägerin 2 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (Motiv innert 10 Tagen, auszugsweise betreffend Ziff. I.A.-C., Ziff. II.1. und 4.)