1. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 Abs. 1 Bst. a StPO zur Bezahlung von CHF 1'000.00 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin C.________ verurteilt. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: Das von A.________ erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 261 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA- Profil-Gesetz). VI.