1. Nachfolgende beschlagnahmte Gegenstände werden nach Art. 197 Abs. 6 StGB und mit Zustimmung des Beschuldigten zur Vernichtung eingezogen: 1.1. 1 Mobiltelefon Samsung ________ Galaxy Note 8, IMEI 1: ________ und IMEI 2: ________ 1.2. 1 MicroSD SanDisk Extreme 128 GB, S/N: ________ 1.3. 1 SD Karte SanDisk 2 GB 2. Die beschlagnahmten sich im Original bei den Akten befindlichen 4 Drohbriefe inkl. Couverts verbleiben als Beweismittel bei den Akten. 3. Die beschlagnahmten sich bei der Kantonspolizei Bern, Kriminalabteilung, KTD, befindlichen 2 Drohbriefe werden nach Eintritt der Rechtskraft vernichtet.