1. Es wird festgestellt, dass A.________ anerkannt hat, der Straf- und Zivilklägerin D.________ eine Genugtuung von CHF 500.00 zu schulden. Weitergehend wird die Klage auf Genugtuung der Straf- und Zivilklägerin D.________ abgewiesen. 42 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. E. Weiter beschlossen wurde: