und F.________ betreffend 86 Vorschaubilder von kinderpornografischen Bildern; 1.3. Beschaffen zum eigenen Konsum, Besitz zum eignen Konsum und Konsum von 1 Videoaufnahme mit sexueller Gewalt, begangen von 21. Juni 2018 bis 30. Juni 2021; 2. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, festgestellt am 30. Juni 2021 in E.________ durch Besitz einer verbotenen Schlagrute. D. Im Zivilpunkt in Anwendung von Art. 49 OR sowie Art. 126 Abs. 1 Bst. a StPO weiter erkannt wurde: