1. von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich mehrfach begangen durch 1.1. Besitz von mindestens 29 Fotos und Herstellung zum eigenen Konsum, Besitz und Konsum einer unbekannten Anzahl Videos, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen zum Inhalt haben, angeblich begangen ca. 1. Januar 2017 bis 31. Oktober 2017 in E.________ z.N. D.________ (Teil von Ziff. I.3.1. der Anklageschrift);