Das Verfahren gegen A.________ zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung betreffend die Vorwürfe 1. der Pornografie, angeblich mehrfach begangen (Teil von Ziff. I.3.2. der Anklageschrift) 1.1. soweit angebliche Erzeugnisse mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen betreffend und soweit angeblich vor dem 1. Juli 2014 begangen sowie 1.2. soweit angebliche Erzeugnisse mit sexuellen Gewalttätigkeiten betreffend und soweit angeblich vor dem 30. April 2017 begangen; 2. der Gewaltdarstellungen (Teil von Ziff. I.4. der Anklageschrift), soweit angeblich vor dem 30. April 2017 begangen; eingestellt wurde;