39 2.3 Privatklägerin 1 Die Privatklägerin 1 machte im erstinstanzlichen Verfahren eine Parteientschädigung von CHF 1'000.00 für den durch die Teilnahme am Verfahren (Einvernahmen und Hauptverhandlung) entstandene Verdienstausfall von rund zwei Arbeitstagen geltend (pag. 662 Z. 44 ff., pag. 663 Z. 1 ff., pag. 678). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz erscheint dieser Betrag unter Berücksichtigung des geltend gemachten und plausiblen Stundenlohns von CHF 70.00- CHF 80.00 und der Anzahl Kunden (ca. acht pro Tag) angemessen.