Die Kostennote gibt zu folgenden Bemerkungen Anlass: Zunächst wird die für die Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung veranschlagte Zeit von insgesamt zehn Stunden auf die effektive Dauer von 3.5 Stunden gekürzt. Zudem erscheint die im Zusammenhang mit der Berufungsverhandlung ausgewiesene Vorbereitungszeit von 20 Stunden im Gesamtbild und mit Blick auf den gebotenen Zeitaufwand sowie die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses übersetzt. Es folgt eine Kürzung um fünf Stunden auf insgesamt 15 Stunden. Entsprechend entschädigt der Kanton Bern Fürsprecherin B.___