2.2 Amtliche Verteidigung 2.2.1 Erstinstanzliches Verfahren Gestützt auf die Kostennote vom 24. April 2024 (pag. 646 ff.) setzte die Vorinstanz das amtliche Honorar unter Kürzung des geltend gemachten Zeitaufwands um acht Stunden auf insgesamt CHF 13'528.25 (60.57 Stunden à CHF 200.00, Auslagen von CHF 423.00 und MWST von CHF 991.25) fest. Diese Entschädigung blieb unangefochten, ist nicht offensichtlich unangemessen und daher zu bestätigen. Für die amtlich Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren wird Fürsprecherin B.________ somit eine Entschädigung von CHF 13'528.25 ausgerichtet.