1. Anträge Vor der Vorinstanz änderte die Privatklägerin 1 ihre schriftlichen Anträge vom 12. Februar 2024 (pag. 582) leicht ab. Schlussendlich beantragte sie, der Beschuldigte sei zur Bezahlung von CHF 1'000.00 Schadenersatz an sie zu verpflichten, was sie sinngemäss im oberinstanzlichen Verfahren wiederholte (pag. 864 Z. 35 ff., pag. 865 Z. 1 ff.). Was die für die Privatklägerin 2 beantragte Genugtuung angeht, ist das erstinstanzliche Urteil bereits in Rechtskraft erwachsen (vgl. Ziff. V.2 des Urteilsdispositivs sowie die Berufungserklärung, pag. 789).