Laut Einsatzvertrag der H.________ ag vom 13. Juni 2025 erzielt der Beschuldigte aktuell einen Bruttolohn von CHF 38.50 pro Stunde (inkl. Ferien, Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn und zzgl. Verpflegungsspesen), wobei eine Arbeitszeit von 36 Stunden im Wochenschnitt festgelegt wurde (pag. 874). Anlässlich der oberinstanzlichen Befragung führte der Beschuldigte aus, dass er etwa CHF 4'600.00- 4'700.00 ausbezahlt erhalte (pag. 867 Z. 1), wobei monatlich ca. CHF 1'000.00 für die Schuldensanierung abzuziehen seien. Somit blieben im noch CHF 3'700.00 pro Monat (pag. 869 Z. 45, pag. 870 Z. 1 ff.).