Die subjektive Tatschwere ist daher wiederum knapp als neutral zu werten. Von den 60 Strafeinheiten sind aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zur Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht 30 Strafeinheiten asperierend zu berücksichtigen. 6.4 Mehrfache Drohung Zu erwähnen ist vorab, dass trotz Verurteilung wegen Mehrfachbegehung eine zusammengefasste Bestrafung der einzelnen Drohungen – wie auch bereits teilweise von der Vorinstanz vorgenommen – vorliegend zulässig sein muss (vgl. Urteil SK 21 405 vom 9. September 2022 E. 24.6 mit Hinweis auf BGE 129 IV 262 E. 2.5 letzter Absatz).