6.3 Sachbeschädigung Der Beschuldigte verursachte im Massagesalon der Privatklägerin 1 Sachschäden von einem höheren vierstelligen Betrag einschliesslich Aufräum- und Reparaturarbeiten. Sein Vorgehen zeugt von einer gewissen Durchtriebenheit, indem er die Tat unter Einbezug seines Sohnes geplant, hinterhältig ausgeführt und hierzu gefährliche pyrotechnische Gegenstände verwendete. Aufgrund des letztlich aber noch einigermassen geringfügigen effektiv entstandenen Schadens kann noch von einem leichten Verschulden im unteren Bereich ausgegan-