29 5. Einsatzgeldstrafe für die Pornografie (Herstellung zum eigenen Konsum und Konsum von Kinderpornografie) 5.1 Objektive Tatschwere Zentrales Rechtsgut beim Verbot der Kinderpornografie ist gemäss Bundesgericht die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Daneben dient die Bestimmung auch dem Schutz der Erwachsenen.