Zugunsten des Beschuldigten ist aber zu werten, dass er die Tat nachts zu einer Uhrzeit beging, als keine Personen gefährdet wurden. Allerdings war die verursachte konkrete Gefährdung von Eigentum erheblich, zumal sich ein Brand hätte entwickeln können, welcher sich auf weitere Gebäudeteile hätte ausdehnen können. Schliesslich wurde diverses Mobiliar sowie die Wände und der Fussboden im Massagesalon beschädigt, wobei von einem Schadensbetrag im höheren vierstelligen Bereich auszugehen ist.