2. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 sind die neuen Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn es für ihn das mildere ist (Art. 2 Abs. 2 StGB, sog. lex mitior). Ob die neue gesetzliche Regelung milder als die alte ist, bestimmt sich nach der konkreten Methode unter Berücksichtigung der gesamten Umstände.