4.2 Subsumption Die Privatklägerin 1 hat am 9. Mai 2022 frist- und formgerecht Strafantrag gestellt und diesen seither auch nicht mehr zurückgezogen (vgl. pag. 211 Z. 319 ff. e contrario). Der Beschuldigte liess der Privatklägerin 1 insgesamt sechs Drohbriefe zukommen, die ersten vier und der letzte an ihren Arbeits- den zweitletzten an ihren Wohnort. In den Briefen wurde ihr namentlich mitgeteilt, dass man sie im Auge habe und dass sie aus G.________ verschwinden bzw. ihr Geschäft schliessen solle.