23 3. Konkurrenzen Bleibt es bei einer strafbaren Handlung nach Art. 224 StGB nicht bei der Gefährdung, sondern führt die Tathandlung zur Verletzung eines geschützten Rechtsgutes, stehen die Verletzungsdelikte in Idealkonkurrenz zu Art. 224 StGB. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Gefährdung in der Verletzung aufgeht (BSK StGB-ROELLI, N 13 zu Art. 224 StGB). Vorliegend führte die Umsetzung von zwei Feuerwerkskörpern im Massagesalon der Privatklägerin 1 nicht nur zu einer Gefährdung fremder Rechtsgüter, sondern auch zu konkretem Sachschaden.