Subjektiv verlangt der Tatbestand der Sachbeschädigung Vorsatz im Sinne von Art. 12 Abs. 1 und 2 StGB (BGer 6B_131/2021 vom 11. August 2021 E. 3.2). 2.2 Subsumption Die Privatklägerin 1 stellte am 9. Mai 2022 form- und fristgerecht Strafantrag gegen den Beschuldigten (pag. 59). Dies bekräftigte sie bei der Staatsanwaltschaft insofern, als sie sagte, für die kleinen Sachen mache sie keinen Antrag, aber für die grosse Explosion schon (pag. 211 Z. 317). Indem der Beschuldigte im Innern des Massagesalons zwei Raketen detonieren liess, verursachte er Beschädigungen an den Wänden und der Decke, an einer Kommode und an einem Wachsgerät.