Mit der Vorinstanz kann in diesem Zusammenhang nochmals auf den Berichtsrapport des BEX verwiesen werden. Dort wird festgehalten, dass die verwendete Feuerwerksrakete «Twilight» für die Verwendung im Freien zugelassen ist und ungehindert aufsteigen können muss. Über der Rakete dürfen sich keine Hindernisse befinden und es ist ein Mindestabstand zu Zuschauern, Gebäuden und brennbaren Materialien von 35 Metern einzuhalten. Bei der Umsetzung des Feuerwerkskörpers wird dessen Inhalt schlagartig freigesetzt und es können Temperaturen von über 1000°C entstehen (pag.