1. Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht 1.1 Theoretische Grundlagen Gemäss Art. 224 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer vorsätzlich und in verbrecherischer Absicht durch Sprengstoffe oder giftige Gase Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt. Der Sprengstoffbegriff von Art. 224 Abs. 1 StGB deckt sich im Wesentlichen mit jenem des Sprengstoffgesetzes.