Die Aufnahmen fokussieren nicht auf ihr Geschlechtsteil, der Schambereich ist aber auf sämtlichen Bildern klar sichtbar (pag. 279 ff.). Der Beschuldige sagte zur Entstehung der Bilder aus, die Privatklägerin 2 sei 2-3 Wochen aus Thailand bei ihnen in den Ferien gewesen. Sie habe in der Badewanne baden wollen, weil sie die Badewanne von Thailand nicht gekannt habe. Sie habe herumgeplantscht und eine Zahnbürste genommen und so getan, als würde sie singen bzw. Karaoke machen, wie mit einem Mikrofon. Er habe sie gefilmt, weil sie in der Badewanne gesungen und viel Freude gehabt habe. Seine Frau sei am arbeiten gewesen (pag.