haltend aussagte – als erstellt erachtet werden kann, dass die Privatklägerin 1 aufgrund der konsequenten Handlungsweise des Beschuldigten und der damit einhergehenden zunehmenden Intensität des drohenden Charakters dieser Vorfälle in Angst und Schrecken versetzt wurde. 18 2.5 Fazit Der angeklagte Sachverhalt gemäss Ziff. I.1. und Ziff. I.2. der Anklageschrift ist somit erstellt.