667 Z. 36). Bei einer Explosion könne viel passieren oder kaputtgehen (pag. 668 Z. 46). Damit ist erstellt, dass ihm die geschaffene Gefahr durchaus bewusst war. 2.4.3 Angst und Schrecken Es stellt sich die Frage nach dem Taterfolg der Drohungen. Die Privatklägerin 1 erklärte bei der Staatsanwaltschaft, beim ersten Brief habe es ihr nicht so viel ausgemacht. Beim zweiten habe sie gedacht, es sei komisch und sie sei zur Polizei gegangen. Auf Frage, ob sie die Briefe ernst genommen habe, sagte sie, es sei nur ein Drohbrief gewesen. Es sei noch nichts passiert. Daher sei es nicht so schlimm gewesen.