Die weitere Entwicklung des Feuers ist gemäss BEX schwer einzuschätzen, eine Ausdehnung auf weitere Räumlichkeiten des Salons und schlussendlich auf das ganze Gebäude kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus hätten je nach Distanz allfällig anwesender Personen die Schallwellen der Detonation zu Gehörschäden führen können. Schliesslich wäre bei einem Brandfall eine Personengefährdung durch Rauchgase nicht gänzlich auszuschliessen gewesen (pag. 600 ff.). Die dargelegte Gefahr von Personenschäden wird einzig dadurch relativiert, dass zum Tatzeitpunkt nachweislich keine Personen im Massagestudio waren.