Hierbei handelt es sich um energiereiche pyrotechnische Gegenstände mit grossem Explosionsdruck und starkem Knalleffekt (pag. 65 f.), die für die Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind (pag. 72, pag. 599). Wird eine solche Rakete in einem Raum zur Umsetzung gebracht, kommt es laut BEX unweigerlich zu Sachschaden. Weitere Sachschäden durch Druckwellen hätten entstehen können, wenn die Rakete den Raum verlassen und im Bereich der Rezeption detoniert wäre. Diesfalls hätten ein Bersten des Schaufensters und weitere Sachschäden nicht ausgeschlossen werden können. Auch hätten diesfalls zufällig vorbeigehende Personen verletzt werden können.