582) sicher nicht zu hoch und ist damit erstellt. Angesichts der verursachten Schäden, der ortsüblichen Stundenansätze für Reparatur- und Renovationsarbeiten sowie der ursprünglich noch zusätzlich geltend gemachten – dann aber aufgrund der Zahlung durch die Versicherung zurückgezogenen – Schadenersatzforderung von rund CHF 2'500.00 für die Instandstellungsarbeiten durch die Firma M.________ AG ist aber vielmehr von einem verursachten Gesamtschaden im hohen vierstelligen Betrag auszugehen. Die von den Feuerwerkskörpern (bzw. von mindestens einem der beiden) zusätzlich ausgehende potenzielle Gefahr für Personen und Sachen stellt der Beschuldigte ebenfalls nicht in Abrede: