660 Z. 36 ff.). Sie habe dafür etwa 40 Stunden Arbeit aufwenden müssen und mache hierfür inkl. Material CHF 1'000.00 geltend (pag. 582, pag. 661 f. Z. 35 ff.). Die Massageliege sei zerkratzt gewesen, aber nicht derart kaputt, dass man sie nicht mehr brauchen könnte. Dagegen habe sie für ca. CHF 1'200.00 eine neue Wachsmaschine und für ca. CHF 99.00 bis 120.00 eine neue Kommode kaufen müssen (pag. 209 Z. 236 ff.). Vor der Vorinstanz erklärte sie, die Wachsmaschine nicht ersetzt zu haben, da sie diese nicht mehr gebraucht habe, neu habe das Gerät CHF 900.00-1'000.00 gekostet (pag. 656 Z. 17 ff.).