2.4.2 Entstandene Schäden und (mögliche) Auswirkungen der Detonation Die entstandenen Schäden – mehrere Einschläge und Russpartikel an den Wänden und der Decke, diverse Brand- und Russspuren auf dem Boden und der Massageliege, angebrannte Textilien sowie Beschädigung einer Kommode sowie des Steckers eines Wachsgeräts – sind grundsätzlich nicht bestritten und darüber hinaus im Berichtsrapport beschrieben und teils mit Fotos belegt (pag. 65 und pag. 104 ff.). Die Privatklägerin 1 gab dazu an, sie habe Farbe gekauft, die Wände neu gestrichen und den Boden poliert (pag. 209 Z. 242 f., pag. 660 Z. 36 ff.).