Seine Aussagen fielen demgegenüber widersprüchlich, ausweichend und nicht selten unlogisch aus. Die vorhandenen Indizien und das sich daraus ergebende Gesamtbild bzw. die Chronologie der Ereignisse vom Beziehungsende über die Sachbeschädigungen, die Drohbriefe und die Detonation bis hin zum plötzlichen Ausbleiben weiterer Vorfälle mit Einleitung der Ermittlungen lassen somit einzig den Schluss zu, dass der Beschuldigte der Urheber der sechs Briefe war sowie die beiden Feuerwerkskörper in den Massagesalon der Privatklägerin 1 warf und dort zur Detonation brachte.