Auch K.________ konnte nicht überzeugend erklären, weshalb ein Brief an das Sozialamt «kurz, heftig» sein sollte (pag. 225 Z. 240 ff.) und wollte sich bei der zweiten Befragung gar nicht mehr an diesen Chat erinnern (pag. 237 Z. 138). Aufschlussreich ist sodann eine weitere Unterhaltung, bei der K.________ am Montag, 17. Mai 2021, schrieb, der Beschuldigte könne es heute Abend machen, weil heute komme ja die Post. Der Beschuldigte antwortete darauf, dass er denke, wegen der A-Post sei der Brief bereits am Samstag gekommen. Die Privatklägerin 1 sei am Samstag auch schlecht gelaunt gewesen, weshalb er denke, dass sie den Brief bereits erhalten habe (pag. 14 und pag.