134 Z. 315 ff.). Die Privatklägerin gab zu Protokoll, der Text der Briefe sei sehr wahrscheinlich mittels Google-Übersetzer übersetzt worden. Sie vermute, dass es ihr Ex-Mann oder sein Sohn gewesen seien. Auch die Bilder, welche auf den Briefen waren, kenne der Sohn (pag. 198 Z. 163 ff.). Die Leute aus den anderen Studios kenne sie nicht und sie habe keinerlei Probleme mit ihnen (pag. 205 Z. 95 f.). Da der erste Brief per Post zugestellt worden sei, habe sie gedacht, das könne nicht sein, dass es Leute aus der Umgebung gewesen seien (pag. 207 Z. 168 f.). Den letzten Brief habe sie in ihrer privaten Wohnung erhalten, nicht im Geschäft.