Darin kann durchaus ein Motiv für seine Taten ausgemacht werden. Dass er der Privatklägerin 1 geholfen hat, das ganze Studio überhaupt erst aufzubauen (pag. 197 Z. 124 f., pag. 667 Z. 40, pag. 217 Z. 11 f.), steht dem nicht entgegen. Es ist durchaus denkbar, dass der Beschuldigte in seiner Wut auch die eigene Arbeit wieder kaputtmachen wollte, um der Privatklägerin 1 zu schaden. Im gleichen Zeitraum, das heisst nachdem die Privatklägerin 1 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war und diverse Pflanzen beschädigt wurden, erhielt sie zudem vor, während und nach der Explosion im Massagesalon insgesamt sechs Drohbriefe.