131 Z. 195). Er verdächtigte die Privatklägerin 1 auch, einen neuen Liebhaber zu haben, weshalb er verschiedene Personen aus seinem Umfeld damit beauftragt hatte, sie zu observieren. Gemäss seinen Angaben sei es ihm darum gegangen, die beiden zusammen zu sehen, um einen Schlussstrich ziehen zu können (pag. 142 Z. 75 ff., pag. 669 Z. 41 ff.). Er wies seinen Sohn darüber hinaus auch an, an dem «Arschloch» dranzubleiben, was er mit «nur Spass» abzutun versuchte (pag. 142 Z. 82). Es scheint aber offensichtlich, dass der Beschuldigte aufgrund der Trennung gekränkt und verletzt war und Mühe hatte, diese zu verarbeiten. Darin kann durchaus ein Motiv für seine Taten ausgemacht werden.