12 dio – suchte der Beschuldigte nach «überwachung I.________(Platz) G.________» (pag. 14) und unterhielt sich auch mit seinem Sohn per WhatsApp über eine mögliche Überwachung des Platzes (pag. 393 f.). Seine Angaben hierzu fielen widersprüchlich aus: So will es ihm bei seiner Google-Suche einerseits um die Verkehrsüberwachung gegangen sein, andererseits habe er seiner Frau wegen der Sachbeschädigungen helfen wollen (pag. 143 Z. 109 ff.). Letzteres ist bereits deshalb nicht glaubhaft, weil die Sachbeschädigungen ja erst nachher begannen.