Mit der Vorinstanz dürfen die diesbezüglich erhobenen Beweismittel und auch der Umstand allein, dass es zu diesen Sachbeschädigungen kam, vorliegend jedoch als Indizien berücksichtigt werden (vgl. pag. 720 f.). In diesem Zusammenhang ist relevant, dass der Beschuldigte am 23. Februar 2021 mit seinem Sohn eine Unterhaltung per WhatsApp führte, wonach eine Stimme in der Nacht ihm gesagt habe, die Pflanzen vor dem Studio zu beschädigen, dass es wie schlechtes Karma aussehen solle und dass für das, was seine Ex-Frau ihm angetan habe, zuerst einmal die Pflanzen dran glauben müssten.