So wurden wiederholt Scheiben eingeschlagen und Pflanzentöpfe umgestossen (Anzeigerapporte pag. 20 ff.). Die Privatklägerin 1 zog diesbezüglich zwar ihre Strafanträge zurück, weshalb das Verfahren am 4. September 2023 von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde (pag. 505 ff.). Mit der Vorinstanz dürfen die diesbezüglich erhobenen Beweismittel und auch der Umstand allein, dass es zu diesen Sachbeschädigungen kam, vorliegend jedoch als Indizien berücksichtigt werden (vgl. pag.