Aufgrund der dort vorhandenen verklebten Fenster war zudem nicht zu erahnen, wie sich die baulichen Gegebenheiten im Innern des Gebäudes präsentierten bzw. ob und welches Lüftungsloch schliesslich in die Räumlichkeiten der Privatklägerin 1 führten, was ein gewisses Insiderwissen bei der Täterschaft voraussetzte. Wie von der Privatklägerin 1 angegeben, kam es sodann bereits zwischen dem 2. März und dem 18. Mai 2021 zu diversen Sachbeschädigungen bei ihrem Massagesalon. So wurden wiederholt Scheiben eingeschlagen und Pflanzentöpfe umgestossen (Anzeigerapporte pag.