867 Z. 18 ff.). Die Privatklägerin 1 begründete ihre Vermutung, dass der Beschuldigte der Täter sein könnte, wie folgt: «Es hat auf der Hinterseite des Geschäfts ein Loch in der Wand, durch welches das Feuerwerk geworfen wurde. Dies kann nur jemand wissen, wer schon Mal im Geschäft gewesen ist. Ich habe mich vor kurzem von meinem Ex- Mann getrennt. Am 5. Februar 2021 bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Seitdem geschahen diese Sachbeschädigungen. Es hat zuerst klein angefangen. Mit Blumentöpfen welche verschwanden, Pflanzen welche abgeschnitten wurden. [...] Nun sind zwei Fenster und die Glastüre zerstört worden.