133 f. Z. 290 ff.). Auch bei seinen weiteren Einvernahmen blieb er dabei, mit den Sachbeschädigungen nichts zu tun zu haben; er baue nicht etwas auf und mache es wieder kaputt (pag. 141 Z. 35, pag. 170, pag. 173 Z. 267). Er sei es nicht gewesen, er mache keine solchen Sachen (pag. 147 Z. 311). Anlässlich der oberinstanzlichen Befragung bestritt der Beschuldigte weiterhin, etwas mit den Vorwürfen zu tun zu haben. Er habe nur im Kindesalter am ersten August oder Neujahr mit Feuerwerk zu tun gehabt, ansonsten habe er keinen Bezug mehr dazu (pag. 867 Z. 18 ff.).