128 Z. 33 f.). In den frühen Morgenstunden des 9. Mai 2021 sei er alleine zuhause im Bett gewesen, es gebe aber niemanden, der das bezeugen könne (pag. 133 Z. 280 ff.). Auf Vorhalt der Detonation der Feuerwerkskörper meinte er, er sei «sprachlos, wirklich sprachlos» (pag. 133 Z. 288). Er sei es nicht gewesen, er mache keine solchen Sachen (pag. 147 Z. 311 ff.). Allerdings räumte der Beschuldigte ein, das Lüftungsloch, durch das die Feuerwerkskörper geworfen worden waren, zu kennen, da er der Privatklägerin 1 beim Umbau bzw. dem Verputzen der Wand geholfen hat (pag. 133 f. Z. 290 ff.).