Auch streitet der Beschuldigte ab, mit den Drohbriefen etwas zu tun zu haben. Als bestritten hat zudem zu gelten, dass die Privatklägerin 1 durch die Briefe in Angst und Schrecken versetzt worden ist. 2.3 Beweismittel Die Kammer kann sich zur Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts auf verschiedene Beweismittel stützen. In objektiver Hinsicht hervorzuheben sind dabei der