die in der Anklage umschriebene genaue Lage des Massagesalons sowie die entstandenen Schäden. Weiter wird nicht bestritten, dass die insgesamt sechs Briefe mit den beschriebenen Inhalten der Privatklägerin 1 in der Zeit vom 23. April 2021 bis 15. Mai 2021 zugegangen sind. Ebenfalls nicht bestritten ist, dass vier der Briefe per Post an das Massagestudio versendet wurden und jeweils ein Brief im Briefkasten des Massagesalons und einer im Briefkasten an der Privatadresse der Privatklägerin 1 deponiert wurde.