Sein Sohn aus früherer Ehe habe zeitweise bei ihm gewohnt und sich um ihn gekümmert. Belegt und unbestritten ist weiter, dass in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2021 im Massagestudio der Privatklägerin 1 in G.________ zwei Feuerwerkskörper detoniert sind. Die Zuordnung von mindestens einer der Raketen zur Kategorie F3 stellt der Beschuldigte nicht infrage. Unbestritten sind sodann die in der Anklage umschriebene genaue Lage des Massagesalons sowie die entstandenen Schäden.