2.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Zunächst ist unbestritten, dass der Beschuldigte und die Privatklägerin 1 mehrere Jahre eine Beziehung führten und verheiratet waren. Weiter ist unbestritten, dass die Privatklägerin 1 Anfang Februar 2021 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist und der Beschuldigte stark unter der Trennung gelitten hat. So gab er an, noch nie einen solchen Tiefschlag erlitten zu haben. Er habe teilweise nicht arbeiten können, sei zweimal im Spital gewesen und habe 25 Kilo abgenommen. Sein Sohn aus früherer Ehe habe zeitweise bei ihm gewohnt und sich um ihn gekümmert.