Durch die Explosion seien mehrere Einschlagmarken an den Wänden und der Decke sowie diverse Brand- und Russspuren am Fussboden entstanden. Zudem habe ein Feuerwerkskörper die Fussblende einer Kommode durchschlagen, die Massageliege und der Stecker der Wachsmaschine seien beschädigt worden und diverse Dekorationen und Textilien seien angebrannt. Der Massagesalon, so die Anklage weiter, befinde sich im Zentrum von G.________. An seiner Südseite stosse er an den I.________ (Platz) an, ansonsten sei die Liegenschaft gegen alle Seiten hin von weiteren Gebäuden umgeben.