I.1. der Anklage soll der Beschuldigte zwischen dem 8. Mai 2021 (Samstag), ca. 20.55 Uhr, und dem 9. Mai 2021 (Sonntag), ca. 15.50 Uhr, zwei zusammengebundene Raketen durch eine kleine, lediglich mit einem Lappen vermachte Öffnung in der Rückwand des Massagesalons der Privatklägerin 1 ins Innere, konkret in das Behandlungszimmer, geworfen haben und diese, möglicherweise unter Zuhilfenahme einer zusätzlichen Anzündlitze, zur Umsetzung gebracht haben. Durch die Explosion seien mehrere Einschlagmarken an den Wänden und der Decke sowie diverse Brand- und Russspuren am Fussboden entstanden.