2. Vorwurf der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, der Sachbeschädigung sowie der mehrfachen Drohung 2.1 Anklage Gemäss Ziff. I.1. der Anklage soll der Beschuldigte zwischen dem 8. Mai 2021 (Samstag), ca. 20.55 Uhr, und dem 9. Mai 2021 (Sonntag), ca. 15.50 Uhr, zwei zusammengebundene Raketen durch eine kleine, lediglich mit einem Lappen vermachte Öffnung in der Rückwand des Massagesalons der Privatklägerin 1 ins Innere, konkret in das Behandlungszimmer, geworfen haben und diese, möglicherweise unter Zuhilfenahme einer zusätzlichen Anzündlitze, zur Umsetzung gebracht haben.