und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 6'400.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt.